TA Luft gilt für genehmigungsbedürftige Anlagen nach BImSchG; ab bestimmten Gesamtfeuerungsleistungen ist eine förmliche Genehmigung mit Emissionsmessungen Pflicht — kleinere BHKWs fallen oft unter vereinfachte Anzeigeverfahren, aber NOx-Grenzwerte gelten für alle.
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